Haus geerbt: Immobilie verkaufen
Kompetente Begleitung beim Verkauf einer geerbten Immobilie, auch bei mehreren Erben.
Das Wichtigste im Überblick
- Erfahrung mit Erbengemeinschaften und komplexen Eigentumsverhältnissen
- Neutrale, marktgerechte Wertermittlung als Verhandlungsgrundlage
- Unterstützung bei der Räumung und Aufbereitung der Immobilie
- Abstimmung mit Notaren, Nachlassgerichten und Steuerberatern
- Diskrete Vermarktung unter Berücksichtigung persönlicher Umstände
- Klare Kommunikation mit allen Miterben während des gesamten Prozesses
Ein geerbtes Haus zu verkaufen bringt neben organisatorischen auch emotionale Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn mehrere Erben beteiligt sind. Wir unterstützen Sie mit klaren Prozessen, einer fairen Wertermittlung und der nötigen Sensibilität, damit der Immobilienverkauf nach einer Erbschaft geordnet und zum bestmöglichen Ergebnis abläuft.
Was bedeutet der Immobilienverkauf nach einer Erbschaft konkret?
Wird eine Immobilie vererbt, gehen Eigentum und Verantwortung häufig auf mehrere Personen gleichzeitig über, die als Erbengemeinschaft gemeinsam über das weitere Vorgehen entscheiden müssen. Da nicht alle Erben in der Regel selbst einziehen möchten oder können, ist der Verkauf der Immobilie oft die praktikabelste Lösung, um den Nachlass gerecht unter allen Beteiligten aufzuteilen. Hinzu kommen häufig organisatorische Aufgaben wie die Räumung des Hauses, die Klärung offener Fragen zum Grundbuch und mitunter auch steuerliche Aspekte rund um die Erbschaftsteuer. Ein erfahrener Makler unterstützt nicht nur bei der eigentlichen Vermarktung, sondern auch bei der Koordination zwischen den Erben, sodass am Ende eine einvernehmliche, marktgerechte Lösung steht, die allen Beteiligten gerecht wird.
Ein paar gesetzliche und regionale Eckdaten helfen bei der Einordnung. Der Erwerb von Todes wegen ist grunderwerbsteuerfrei; der Käufer zahlt dagegen in Niedersachsen 5,0 Prozent. Bei der Erbschaftsteuer gelten persönliche Freibeträge, zum Beispiel 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkel; ein selbst genutztes Familienheim kann unter Bedingungen steuerfrei bleiben, wobei die Befreiung bei einem Verkauf innerhalb der Haltefrist entfallen kann. Der Wert, der dafür maßgeblich ist, richtet sich nach dem Marktniveau: Der Landesbericht der Gutachterausschüsse 2026 (November 2024 bis Oktober 2025) nennt für Ein- und Zweifamilienhäuser in Niedersachsen im Mittel rund 270.000 Euro und in der Stadt Hannover rund 505.000 Euro. In den Umlandorten zeigt Immoportal (Angebotspreise, Stand September und Oktober 2026) für Häuser Preise von rund 2.740 Euro pro Quadratmeter in Uetze bis rund 3.420 Euro in Isernhagen.
Von der Erbfolge zur Beurkundung: unser Weg mit Erben
Zu Beginn klären wir gemeinsam mit Ihnen die Eigentumsverhältnisse und, falls vorhanden, die Aufteilung innerhalb der Erbengemeinschaft. Anschließend besichtigen wir die Immobilie, erstellen eine fundierte Wertermittlung und beraten Sie zu sinnvollen Schritten vor dem Verkauf, etwa zur Räumung oder kleineren Instandsetzungen. Nach Freigabe durch alle Erben übernehmen wir die komplette Vermarktung, kommunizieren transparent mit allen Beteiligten und stimmen uns bei Bedarf eng mit Notar und Steuerberater ab. Den Verkaufsabschluss begleiten wir bis zur notariellen Beurkundung und sorgen dafür, dass der Erlös nachvollziehbar und fair zwischen den Erben aufgeteilt werden kann.
Einen Wert festlegen, auf den sich alle Erben einigen
Bei Erbengemeinschaften zählt Nachvollziehbarkeit mehr als bei jedem anderen Verkauf, denn jeder Miterbe muss dem Preis zustimmen. Wir erstellen daher eine schriftliche Wertermittlung mit offengelegten Vergleichsverkäufen aus der Gemeinde, dem Bodenrichtwert und einer Beschreibung des Gebäudezustands. Diese Unterlage kann auch dem Finanzamt oder dem Nachlassgericht als Anhaltspunkt dienen, ersetzt aber kein amtliches Gutachten, falls ein solches für die Erbschaftsteuer nötig ist. Bei älteren Häusern, die lange bewohnt wurden, weisen wir Instandhaltungsstau offen aus, damit niemand später Wertminderungen bemängelt. Weicht der Erwartungswert einzelner Erben ab, moderieren wir anhand der Zahlen, statt zu streiten.
Pietät und Verschwiegenheit nach einem Todesfall
Ein Todesfall verlangt Rücksicht. Wir wickeln Besichtigungen zurückhaltend ab, gehen sorgsam mit persönlichen Gegenständen um und nennen weder den Anlass noch Namen gegenüber Interessenten. Auf Wunsch bleibt das Objekt unter der Hand am Markt. Bei steuerlichen Detailfragen, etwa zu Freibeträgen oder Fristen, verweisen wir offen an Steuerberater, damit Sie verlässliche Auskunft bekommen.
Wer ein Haus erbt, trägt außerdem laufende Kosten, die sich begrenzen lassen: Grundsteuer, Versicherung, Heizung gegen Frostschäden und Gartenpflege fallen weiter an, solange das Objekt leer steht. Auch deshalb raten wir, die Vermarktung nach der Klärung der Erbfolge ohne Verzögerung anzugehen.
Was uns als Partner für Erben auszeichnet
Das Team von CENTURY 21 Zschoch Immobilien begleitet Erben ohne Zeitdruck. Wir starten mit der kostenlosen Immobilienbewertung und bringen die Erbengemeinschaft zu einer gemeinsamen Linie, ob sie verkaufen oder doch vermieten möchte. Auf unserer Seite gibt es aktuelle Immobilienangebote als Preisorientierung, außerdem Checklisten und den Ratgeber-Bereich. Rufen Sie uns gern über den persönlichen Kontakt an.
Wo wir geerbte Immobilien betreuen
Erben aus dem gesamten Einzugsgebiet können sich an uns wenden: Wir sind Immobilienmakler in Isernhagen-Süd, Immobilienmakler in Isernhagen, Immobilienmakler in Laatzen, Immobilienmakler in Lehrte, Immobilienmakler in Sehnde und Immobilienmakler in Uetze. Im Raum Burgdorf und im Hannoveraner Umland kennen wir die Märkte vor Ort.
Drei Schritte, die Erben zuerst gehen sollten
Klären Sie die Erbfolge frühzeitig. Ein aktueller Grundbuchauszug und gegebenenfalls ein Erbschein schaffen Rechtssicherheit vor Beginn der Vermarktung.
Holen Sie eine neutrale Wertermittlung ein. So vermeiden Sie Streit unter den Erben über einen angemessenen Verkaufspreis.
Denken Sie an steuerliche Fristen. Sprechen Sie frühzeitig mit einem Steuerberater, um mögliche Fristen und Freibeträge im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer nicht zu versäumen.
Andere Sonderfälle auf einen Blick
Gibt es neben dem Erbfall weitere Besonderheiten, helfen unsere Seiten zu Hausverkauf bei Scheidung, Hausverkauf trotz Restschuld, vermietete Immobilie verkaufen, Hausverkauf aus der Ferne und Mehrfamilienhaus verkaufen. Wir beraten Sie gern persönlich.
Erbe und Verkauf: Antworten auf häufige Fragen
Können alle Erben gemeinsam einen Makler beauftragen? Ja, üblicherweise beauftragt die Erbengemeinschaft gemeinsam einen Makler, der alle Beteiligten gleichermaßen informiert.
Was passiert, wenn sich die Erben nicht einig sind? Wir moderieren zwischen den Parteien und legen eine sachliche, marktgerechte Bewertung als gemeinsame Basis vor.
Muss die Immobilie vor dem Verkauf geräumt werden? Nicht zwingend, wir beraten Sie, ob ein Verkauf im vorhandenen Zustand oder nach einer Räumung sinnvoller ist.
Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie automatisch Steuer an? Das hängt vom Einzelfall ab; hierzu empfehlen wir die Abstimmung mit einem Steuerberater. Wichtige Stellschrauben sind etwa die Haltefrist und eine Selbstnutzung durch den Erblasser oder die Erben.
Zahlt die Erbengemeinschaft Grunderwerbsteuer? Nein, beim Erwerb durch Erbfall fällt sie nicht an. Der Käufer zahlt in Niedersachsen 5,0 Prozent des Kaufpreises.
Fragen zu Ihrer Situation?
Sprechen Sie unverbindlich mit CENTURY 21 Zschoch Immobilien über Ihren individuellen Fall.