FAQ: Häufige Fragen zur Firmengründung (d.o.o.) in Kroatien

Wie lange dauert es, bis meine d.o.o. handlungsfähig ist?

In der Regel dauert der gesamte Prozess von der Beantragung der Steuernummer (OIB) über den Notartermin bis zur Eintragung im Handelsregister etwa 2 bis 3 Wochen. Dank meines Netzwerks und der direkten Kommunikation auf Kroatisch beschleunigen wir die Abläufe bei den Behörden maximal, sodass Sie zeitnah mit dem Immobilienkauf starten können.

Muss ich für die Gründung persönlich in Kroatien anwesend sein?

Nicht zwingend für jeden Schritt. Viele Vorbereitungen können wir per Vollmacht erledigen. Für den finalen Gründungsakt beim Notar und die Kontoeröffnung ist ein Besuch vor Ort jedoch empfehlenswert und oft effizienter. Ich koordiniere diese Termine so für Sie, dass ein einziger Kurzbesuch an der Adria ausreicht.

Wie hoch ist das Stammkapital für eine d.o.o. in Kroatien?

Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt aktuell 2.500 EUR. Dieser Betrag wird auf das Firmenkonto eingezahlt und steht dem Unternehmen nach der Gründung als Betriebsmittel zur Verfügung. Es handelt sich also nicht um verlorene Kosten, sondern um das erste Guthaben Ihrer Gesellschaft.

Warum ist der von Ihnen vermittelte Steuerberater so wichtig?

Das kroatische Steuerrecht bietet fantastische Möglichkeiten (wie die Rückerstattung der 25 % Mehrwertsteuer), verlangt aber eine exakte Buchführung ab dem ersten Tag. Der von mir vermittelte Steuerberater spricht Ihre Sprache (oder wir übersetzen), kennt die Besonderheiten für deutsche Investoren und sorgt dafür, dass Ihre d.o.o. alle Fristen einhält, damit Ihr Investment steuerlich absolut wasserdicht ist.

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