Denkmalgeschützte Wohnung im Herzen von Bensheim

64625 Bensheim

375.000 €

#Zum Verkauf#Wohnung

Überblick

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Objektnummer: C21_JABA_50433

Zimmer: 3 Zimmer

Grundstücksfläche: 106

Wohnfläche: 104.5

Die Käuferprovision beträgt 3 % des Kaufpreises inkl. 19% MwSt.

Beschreibung

Ein seltenes Angebot: Dieses historische Fachwerkhaus aus dem 17. Jahrhundert ist eines der letzten Relikte des einstigen Hasengassenviertels, das 1868 bei einer Feuersbrunst weitgehend zerstört wurde. Als Kulturdenkmal ist das Gebäude von bau- und ortsgeschichtlicher Bedeutung. Der zweigeschossige Bau mit konstruktivem Fachwerkobergeschoss und charakteristischem Satteldach mit Schleppgauben wurde im Inneren umfassend renoviert und verbindet historischen Charme mit modernem Wohnkomfort – eine besondere Gelegenheit im Herzen von Bensheim.

Lage

Die Kleine Hasengasse liegt im historischen Kern der Bensheimer Altstadt — fußläufig zur Fußgängerzone, zu Restaurants, Cafés und allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Die verkehrsberuhigte Lage garantiert eine ruhige Wohnatmosphäre mitten im städtischen Leben. Bensheim, die größte Stadt im Kreis Bergstraße, zählt mit rund 40.000 Einwohnern zu den attraktivsten Wohnstandorten Südhessens. Eingebettet am Rande des Odenwaldes und geprägt von Weinbergen und mildem Klima, verbindet die Stadt Lebensqualität mit hervorragender Infrastruktur. Die direkte Anbindung an die Rhein-Neckar-S-Bahn sowie den Fernverkehr ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit von Frankfurt, Mannheim und Heidelberg. Das unmittelbare Umfeld der Kleinen Hasengasse ist geprägt von historischer Bausubstanz, kleinen Boutiquen und der typischen Atmosphäre einer gewachsenen Fachwerkstadt. Wer hier wohnt, lebt im Zentrum — und doch in einer der ruhigsten und charmantesten Ecken Bensheims.

Sonstige Angaben

Das Haus ist in zwei separate Einheiten mit jeweils 500/1.000 Miteigentumsanteil aufgeteilt. Die hier angebotene Einheit ist als eigenständige Wohnung gemäß Aufteilungsplan Nr. 1 im Grundbuch eingetragen. Aktuell wird kein Hausgeld erhoben, da sich beide Einheiten noch im Eigentum eines Eigentümers befinden. Nach Verkauf ist die Kostenregelung innerhalb der Zwei-Parteien-WEG entsprechend den gesetzlichen bzw. vereinbarten Regelungen festzulegen.

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