Grunderwerbsteuer 2026 nach Bundesländern
Alle Steuersätze, Rechenbeispiele und Ausnahmen für Käufer und Verkäufer.
Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen. Die Höhe legt jedes Bundesland selbst fest. 2026 liegen die Sätze zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro macht das einen Unterschied von 12.000 Euro.
Grunderwerbsteuer 2026: alle Bundesländer im Vergleich
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Bundesland |
Steuersatz 2026 |
gilt seit |
Steuer bei 300.000 Euro Kaufpreis |
Steuer bei 500.000 Euro Kaufpreis |
|---|---|---|---|---|
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Baden-Württemberg |
5,0 % |
05.11.2011 |
15.000 Euro |
25.000 Euro |
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Bayern |
3,5 % |
1998 (unverändert) |
10.500 Euro |
17.500 Euro |
|
Berlin |
6,0 % |
01.01.2014 |
18.000 Euro |
30.000 Euro |
|
Brandenburg |
6,5 % |
01.07.2015 |
19.500 Euro |
32.500 Euro |
|
Bremen |
5,5 % |
01.07.2025 |
16.500 Euro |
27.500 Euro |
|
Hamburg |
5,5 % |
01.01.2023 |
16.500 Euro |
27.500 Euro |
|
Hessen |
6,0 % |
01.08.2014 |
18.000 Euro |
30.000 Euro |
|
Mecklenburg-Vorpommern |
6,0 % |
01.07.2019 |
18.000 Euro |
30.000 Euro |
|
Niedersachsen |
5,0 % |
01.01.2014 |
15.000 Euro |
25.000 Euro |
|
Nordrhein-Westfalen |
6,5 % |
01.01.2015 |
19.500 Euro |
32.500 Euro |
|
Rheinland-Pfalz |
5,0 % |
01.03.2012 |
15.000 Euro |
25.000 Euro |
|
Saarland |
6,5 % |
01.01.2015 |
19.500 Euro |
32.500 Euro |
|
Sachsen |
5,5 % |
01.01.2023 |
16.500 Euro |
27.500 Euro |
|
Sachsen-Anhalt |
5,0 % |
01.03.2012 |
15.000 Euro |
25.000 Euro |
|
Schleswig-Holstein |
6,5 % |
01.01.2014 |
19.500 Euro |
32.500 Euro |
|
Thüringen |
5,0 % |
01.01.2024 |
15.000 Euro |
25.000 Euro |
So wird die Grunderwerbsteuer berechnet
Grundlage ist in der Regel der Kaufpreis aus dem notariellen Kaufvertrag. Die Formel lautet: Kaufpreis mal Steuersatz des Bundeslandes, in dem die Immobilie liegt. Wo Käufer oder Verkäufer wohnen, spielt keine Rolle.
Beispiel: Sie kaufen in Berlin eine Wohnung für 450.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,0 Prozent, also 27.000 Euro. Läge dieselbe Wohnung in Bayern, wären es 15.750 Euro.
Bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche, Markisen oder Möbel gehören nicht zur Bemessungsgrundlage, wenn sie im Kaufvertrag gesondert mit einem angemessenen Preis aufgeführt sind. Das kann die Steuer etwas senken. Der Wert sollte realistisch sein, weil das Finanzamt überhöhte Beträge nicht anerkennt.
Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt seit dem 5. November 2011 ein Satz von 5,0 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro zahlen Sie 15.000 Euro.
Grunderwerbsteuer Bayern
Bayern hat als einziges Land den ursprünglichen Satz von 3,5 Prozent nie erhöht. Bei 300.000 Euro sind das 10.500 Euro.
Grunderwerbsteuer Berlin
Berlin erhebt seit dem 1. Januar 2014 6,0 Prozent. Bei 300.000 Euro fallen 18.000 Euro an.
Grunderwerbsteuer Brandenburg
In Brandenburg gilt seit dem 1. Juli 2015 der Höchstsatz von 6,5 Prozent. Bei 300.000 Euro sind das 19.500 Euro.
Grunderwerbsteuer Bremen
Bremen hat den Satz zum 1. Juli 2025 von 5,0 auf 5,5 Prozent erhöht. Bei 300.000 Euro zahlen Sie 16.500 Euro.
Grunderwerbsteuer Hamburg
Hamburg hat zum 1. Januar 2023 von 4,5 auf 5,5 Prozent erhöht. Bei 300.000 Euro sind das 16.500 Euro.
Grunderwerbsteuer Hessen
In Hessen gilt seit dem 1. August 2014 ein Satz von 6,0 Prozent. Bei 300.000 Euro fallen 18.000 Euro an.
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern erhebt seit dem 1. Juli 2019 6,0 Prozent. Bei 300.000 Euro sind das 18.000 Euro.
Grunderwerbsteuer Niedersachsen
In Niedersachsen gilt seit dem 1. Januar 2014 ein Satz von 5,0 Prozent. Bei 300.000 Euro zahlen Sie 15.000 Euro.
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen erhebt seit dem 1. Januar 2015 6,5 Prozent. Bei 300.000 Euro sind das 19.500 Euro.
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt seit dem 1. März 2012 ein Satz von 5,0 Prozent. Bei 300.000 Euro fallen 15.000 Euro an.
Grunderwerbsteuer Saarland
Das Saarland erhebt seit dem 1. Januar 2015 6,5 Prozent. Bei 300.000 Euro sind das 19.500 Euro.
Grunderwerbsteuer Sachsen
Sachsen hat zum 1. Januar 2023 von 3,5 auf 5,5 Prozent erhöht. Bei 300.000 Euro zahlen Sie 16.500 Euro.
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 1. März 2012 ein Satz von 5,0 Prozent. Bei 300.000 Euro sind das 15.000 Euro.
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein erhebt seit dem 1. Januar 2014 6,5 Prozent. Bei 300.000 Euro fallen 19.500 Euro an.
Grunderwerbsteuer Thüringen
Thüringen hat den Satz zum 1. Januar 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt. Bei 300.000 Euro zahlen Sie 15.000 Euro.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer und wann ist sie fällig?
Laut Gesetz schulden Käufer und Verkäufer die Grunderwerbsteuer gemeinsam. Im Kaufvertrag wird aber fast immer vereinbart, dass der Käufer sie übernimmt. Zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt an den Verkäufer wenden.
Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf beim Finanzamt. Dieses schickt dem Käufer einen Steuerbescheid. Die Steuer ist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Erst nach der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die der Käufer nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.
Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt
Das Grunderwerbsteuergesetz sieht mehrere Ausnahmen vor. Steuerfrei sind unter anderem:
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Käufe mit einem Kaufpreis bis 2.500 Euro
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Erwerbe durch Erbschaft oder Schenkung (hier gilt die Erbschaft- und Schenkungsteuer)
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Übertragungen zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
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Übertragungen an Verwandte in gerader Linie, also Kinder, Enkel oder Eltern
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Übertragungen zwischen geschiedenen Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung
Ob eine Ausnahme im Einzelfall greift, klären Sie am besten mit Notar oder Steuerberater.
Was die Grunderwerbsteuer für Verkäufer bedeutet
Auch wenn der Käufer die Steuer zahlt, beeinflusst sie Ihren Verkauf. Käufer rechnen mit einem Gesamtbudget aus Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch und gegebenenfalls Maklerprovision. In Ländern mit 6,0 oder 6,5 Prozent bleibt bei gleichem Budget weniger für den Kaufpreis. Ein marktgerechter Angebotspreis berücksichtigt das. CENTURY 21 Pro Real Estate ermittelt den Wert Ihrer Immobilie in Berlin mit einer kostenlosen Immobilienbewertung und begleitet den Verkauf bis zum Notartermin. Alle weiteren Nebenkosten finden Sie unter Kosten beim Immobilienkauf.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
In welchem Bundesland ist die Grunderwerbsteuer am niedrigsten?
In Bayern mit 3,5 Prozent. Am höchsten ist sie mit 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
Kann ich die Grunderwerbsteuer finanzieren?
Viele Banken erwarten, dass Käufer die Nebenkosten aus Eigenkapital bezahlen. Manche finanzieren sie mit, dann meist zu höheren Zinsen. Klären Sie das früh mit Ihrer Bank.
Gilt der Steuersatz meines Wohnorts oder der Immobilie?
Maßgeblich ist immer das Bundesland, in dem die Immobilie liegt.
Zahle ich Grunderwerbsteuer auf die Maklerprovision?
Nein. Die Maklerprovision gehört nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
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