Renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus in TOP-Lage mit schönem Garten!

68794 Oberhausen-Rheinhausen

230.000 €

Diese Immobilie wurde bereits verkauft
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Überblick

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Objektnummer: C21_JEWE_39051

Zimmer: 4 Zimmer

Grundstücksfläche: 495

Wohnfläche: 150.2

Provision: 3.57% inkl. MwSt.

Beschreibung

Das Einfamilienhaus wurde im Jahre 1980 in massiver Bauweise erstellt. Es handelt sich um eine hervorragende Bausubstanz. Allerdings sind über die Jahre wenige Renovierungsarbeiten vorgenommen worden, diese nun durch den neuen Eigentümer durchzuführen sind. Ursprünglich wurde das Haus in einer 5-Zimmer-Variante mit insgesamt 4 Schlafzimmern geplant; schließlich in einer 4-Zimmer Variante ausgeführt. Ohne großen Aufwand könnte der originäre Plan wieder hergestellt werden.

Lage

Die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen ist die nordwestlichste Gemeinde im Landkreis Karlsruhe und besteht aus den beiden Ortsteilen Oberhausen und Rheinhausen. Freundlich und hilfsbereit sind die Eigenschaften, die Menschen in Oberhausen-Rheinhausen auszeichnen. Ob Kinder, Jugendliche oder Senioren, sie alle fühlen sich hier wohl. In kirchlich getragenen Kindergärten haben Kleinkinder die Möglichkeit, vielfältige und fördernde Aktivitäten wahrzunehmen. Schulanfänger und Jugendliche genießen ein ausgezeichnetes Schulangebot mit modernsten Lerninhalten. Programme, Vorträge und Kurse für alle Altersklassen sorgen für ein harmonisches Miteinander und stärken das WIR-Gefühl. Das Haus selbst befindet sich in einem gehobenen und gleichzeitig ruhigen Wohngebiet am Ende einer Sackgasse in guter Nachbarschaftsumgebung.

Sonstige Angaben

Gerne stellen wir Ihnen das Objekt im Zuge einer Besichtigung vor. Sämtliche Angaben zu diesem Objekt dienen einer ersten Information. Das Exposé zu diesem Angebot und die darin gemachten Angaben in Wort, Bild und Werten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Wert-und Maßangaben sind lediglich ca.-Werte. CENTURY 21 Welter Immobilien übernimmt keine Haftung für die vorliegenden Angaben. Die Aufteilung entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrissskizzen (unverbindliche Illustration). Alle Angaben beruhen auf uns vorliegenden Informationen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen. Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet uns, mit Erstkontaktaufnahme Ihre vollständigen Kontaktdaten aufzunehmen. Daher können wir nur Anfragen bearbeiten, die Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer enthalten. Hierfür bitten wir höflich um Ihr Verständnis. Mit Ihrer Erstkontaktaufnahme erhalten Sie von uns auch die Information zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht. Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Anfrage, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung zur Terminvereinbarung. Die aufgeführte Provision ist verdient und fällig gemäß § 652 BGB 1-2.