Mehr Raum. Mehr Möglichkeiten. Mehr Zuhause.
26345 Bockhorn
297.400 €
Überblick
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Objektnummer: C21_SINA_49823
Zimmer: 6 Zimmer
Grundstücksfläche: 1060 m²
Wohnfläche: 249 m²
Beschreibung
Fordern Sie gerne unser ausführliches Exposé mit weiteren Information zur Immobilie an !
Flexibles Wohnkonzept mit zwei Wohneinheiten – Eigennutzung, Mehrgenerationen oder Kapitalanlage
Energieausweis
Lage
Die Immobilie befindet sich in einer ruhigen und gewachsenen Wohnlage im Ortskern der Gemeinde Bockhorn im Landkreis Friesland. Das Umfeld ist geprägt von gepflegten Ein- und Zweifamilienhäusern, wenig Durchgangsverkehr und einer angenehmen Nachbarschaft. Die Lage verbindet naturnahes Wohnen mit kurzen Wegen zu allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Das Zentrum von Bockhorn ist in wenigen Minuten erreichbar. Hier stehen Ihnen zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter Combi Verbrauchermarkt Bockhorn, ALDI Nord, Lidl sowie weitere Fachgeschäfte, Bäckereien, Banken und gastronomische Angebote. Auch Ärzte, Apotheken und medizinische Versorgung befinden sich in unmittelbarer Nähe. Für Familien bietet Bockhorn eine sehr gute Infrastruktur. Die Grundschule Bockhorn sowie mehrere Kindergärten, darunter der Evangelische Kindergarten Bockhorn, sind schnell erreichbar. Weiterführende Schulen befinden sich unter anderem in Varel, Zetel und Wilhelmshaven und sind bequem mit dem Bus oder dem Pkw erreichbar.
Sonstige Angaben
Energieausweis: Art: Bedarfsausweis Endenergiebedarf: 139,6 kWh(m²a)(E) Baujahr lt. Ausweis: 1981 Energieträger für Heizung und Warmwasser: Erdgas E Baujahr Wärmeerzeuger: 2011 Brennwerttechnik Käuferseitig provisionsfrei! Für die hier dargestellten Flächenangaben kann keine Haftung übernommen werden. Transparenzhinweis: Dieses Exposé wurde teilweise unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Dies betrifft insbesondere die sprachliche Aufbereitung von Texten sowie gegebenenfalls die Bearbeitung oder Erstellung einzelner Bilddarstellungen. Alle Objektangaben basieren auf den Informationen des Eigentümers und wurden mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich bleiben ausschließlich die vertraglich vereinbarten Unterlagen und eine Besichtigung der Immobilie.