Neubau statt Sanierung - Hier haben Sie die Wahl
105.53 m2 Wohnfläche | 771 m2 Grundstück
26386 Wilhelmshaven
125.000 €
Ihr Ansprechpartner
26389 Wilhelmshaven
197.400 €
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Objektnummer: C21_SINA_49733
Zimmer: 3 Zimmer
Grundstücksfläche: 351 m²
Wohnfläche: 107 m²
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Diese charmante Doppelhaushälfte aus ca. 1894 verbindet gemütliches Wohnen mit vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten. Auf einem ca. 351 m² großen Grundstück stehen Ihnen rund 107 m² Wohnfläche mit 3 Zimmern zur Verfügung – ideal für Singles, Paare oder die junge Familie.
Die Doppelhaushälfte befindet sich in einer gewachsenen Wohnlage von Wilhelmshaven innerhalb einer verkehrsberuhigten Tempo-30-Zone. Das Wohnumfeld ist geprägt von einer ausgewogenen Mischung aus Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern und vermittelt ein angenehmes, nachbarschaftliches Wohngefühl. Die Lage verbindet ein attraktives Wohnumfeld mit einer guten städtischen Infrastruktur und kurzen Wegen zu den Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Einkaufsmöglichkeiten, Bäckereien, Apotheken, Ärzte sowie weitere Dienstleistungsangebote sind in wenigen Minuten erreichbar. Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen befinden sich ebenfalls in der näheren Umgebung und tragen zur Attraktivität des Standorts bei. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie an die wichtigsten Verkehrsachsen ermöglicht eine komfortable Erreichbarkeit der Innenstadt und weiterer Stadtteile.
Energieausweis: Art: Bedarfsausweis Endenergiebedarf: 193,3 kWh(m²a)(F) Baujahr lt. Ausweis: 1894 Energieträger für Heizung und Warmwasser: Erdgas LL Baujahr Wärmeerzeuger: 2001 Brennwerttechnik Für die hier dargestellten Flächenangaben kann keine Haftung übernommen werden. Käuferseitig provisionsfrei! Transparenzhinweis: Dieses Exposé wurde teilweise unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Dies betrifft insbesondere die sprachliche Aufbereitung von Texten sowie gegebenenfalls die Bearbeitung oder Erstellung einzelner Bilddarstellungen. Alle Objektangaben basieren auf den Informationen des Eigentümers und wurden mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich bleiben ausschließlich die vertraglich vereinbarten Unterlagen und eine Besichtigung der Immobilie.