Haus verkaufen trotz laufendem Kredit im Landkreis Gifhorn

Wie eine Restschuld den Verkauf Ihrer Immobilie nicht verhindert, sondern nur richtig eingeplant werden muss.

Das Wichtigste im Überblick

  • Klärung der Ablösesumme direkt mit Ihrer finanzierenden Bank
  • Transparente Berechnung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung
  • Erfahrung mit Grundschuldlöschung und Notarablauf
  • Realistische Wertermittlung als Verhandlungsgrundlage
  • Persönliche Begleitung durch Andreas Biel und sein Team
  • Ehrliche Einschätzung, ob sich ein Verkauf finanziell lohnt

Viele Eigentümer im Landkreis Gifhorn glauben, ein Hausverkauf sei mit laufender Finanzierung unmöglich. Tatsächlich ist eine Restschuld in den allermeisten Fällen kein Hindernis, sondern lediglich ein Rechenschritt, den wir gemeinsam sauber lösen.

 

Warum eine Restschuld keinen Verkauf verhindert

 

Die Sorge ist verständlich, aber in der Praxis meist unbegründet: Eine laufende Finanzierung bedeutet lediglich, dass beim Verkauf ein Teil des Erlöses direkt an die Bank fließt, um das Darlehen abzulösen. Banken sind an einer geordneten Ablösung grundsätzlich interessiert und arbeiten in aller Regel konstruktiv mit, sobald ein konkreter Verkaufsfall vorliegt. Der erste Schritt ist deshalb immer eine realistische Wertermittlung, denn nur mit einem belastbaren Verkaufspreis lässt sich überhaupt einschätzen, ob und wie die Restschuld gedeckt werden kann.

 

Die Ablösesumme richtig einholen

 

Bevor wir eine Immobilie vermarkten, empfehlen wir, bei der finanzierenden Bank eine aktuelle Ablösesumme anzufragen. Diese Summe unterscheidet sich vom ursprünglichen Restschuldbetrag, da sie neben der eigentlichen Restschuld auch aufgelaufene Zinsen bis zum geplanten Ablösetermin berücksichtigt. Wir begleiten Sie bei dieser Anfrage und erklären, welche Angaben die Bank dafür üblicherweise benötigt, damit es hier zu keinen Verzögerungen im späteren Verkaufsprozess kommt.

 

Die Vorfälligkeitsentschädigung verstehen

 

Wird ein Darlehen vor Ende der vereinbarten Zinsbindung abgelöst, verlangen Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für entgangene Zinserträge. Diese Summe wirkt auf den ersten Blick oft abschreckend hoch, lässt sich aber in vielen Fällen durch geschickte Verhandlung oder die Wahl des richtigen Übergabetermins reduzieren. Wir rechnen gemeinsam mit Ihnen durch, wie sich eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung auf Ihren tatsächlichen Verkaufserlös auswirkt, bevor überhaupt eine Vermarktung beginnt, damit Sie von Anfang an mit realistischen Zahlen planen können.

 

Der Ablauf beim Notar

 

Am Tag der Beurkundung wird üblicherweise vereinbart, dass ein Teil des Kaufpreises direkt zur Ablösung der Restschuld an Ihre Bank fließt, während der restliche Betrag an Sie ausgezahlt wird. Der Notar koordiniert diesen Ablauf in enger Abstimmung mit unserer Arbeitsweise, sodass die Grundschuld nach vollständiger Zahlung zeitnah gelöscht werden kann und der Käufer eine unbelastete Immobilie erhält.

 

Wenn die Restschuld höher ist als der erzielbare Preis

 

In seltenen Fällen liegt die Restschuld über dem tatsächlich erzielbaren Verkaufspreis, etwa bei sehr jungen Finanzierungen mit hoher Anfangsbelastung. Auch für diesen Fall gibt es Lösungswege, etwa eine Einigung mit der Bank über die Übernahme der Differenz in Raten. Wir sprechen solche Konstellationen offen an, statt sie zu beschönigen, denn nur eine ehrliche Einschätzung schützt Sie vor bösen Überraschungen kurz vor dem Notartermin.

 

Besondere Situationen mit Restschuld

 

Häufig tritt das Thema Restschuld gemeinsam mit anderen besonderen Umständen auf. Bei einer Trennung etwa müssen beide Partner gemeinsam aus einem Kreditvertrag entlassen werden, wie wir auf unserer Seite zum Hausverkauf bei Scheidung beschreiben. Bei einer geerbten Immobilie mit laufender Finanzierung des Erblassers gelten wiederum eigene Regeln, die wir im Zusammenhang mit dem Thema geerbte Immobilie verkaufen erläutern. Auch wenn die finanzierte Immobilie derzeit vermietet ist, ändert das nichts an der grundsätzlichen Vorgehensweise, wie unsere Seite zum Verkauf vermieteter Immobilien zeigt.

 

Aus der Ferne und bei größeren Objekten

 

Leben Sie nicht mehr im Landkreis Gifhorn, lässt sich der gesamte Ablauf inklusive Bankkommunikation auch über unser Konzept zum Hausverkauf aus der Ferne organisieren. Bei einem finanzierten Mehrfamilienhaus berücksichtigen wir zusätzlich laufende Mieteinnahmen bei der Frage, wie sich die Restschuld am günstigsten ablösen lässt.

 

Regionale Erfahrung mit Restschuld-Fällen im Landkreis

 

Ob Ihre finanzierte Immobilie in Meinersen, Wittingen, Isenbüttel oder Wesendorf liegt: Wir kennen die lokalen Verkaufspreise genau und können realistisch einschätzen, wie sich diese zu Ihrer Restschuld verhalten.

 

Was, wenn die Bank sich zunächst quer stellt?

 

In seltenen Fällen zeigt sich eine Bank zunächst zögerlich bei der Herausgabe einer Ablösesumme oder bei der Zustimmung zu einem geplanten Verkaufstermin. Meist liegt das schlicht an internen Bearbeitungszeiten und nicht an grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber dem Verkauf. Wir wissen aus Erfahrung, welche Unterlagen Banken für eine zügige Bearbeitung benötigen, und bereiten diese so vor, dass Verzögerungen von Anfang an minimiert werden. Sollte es dennoch zu Rückfragen kommen, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite, damit Sie sich nicht allein mit der Bank auseinandersetzen müssen. Auf unserer Seite Verkaufen erläutern wir zudem, wie wir den gesamten Zeitplan eines Verkaufs realistisch takten, inklusive ausreichend Puffer für solche Abstimmungen mit der Bank.

 

Warum eine frühzeitige Bankabsprache Zeit spart

 

Viele Verzögerungen beim Verkauf finanzierter Immobilien entstehen nicht durch den eigentlichen Verkaufsprozess, sondern durch eine zu spät begonnene Abstimmung mit der Bank. Wir empfehlen deshalb, bereits parallel zur ersten Wertermittlung Kontakt zur finanzierenden Bank aufzunehmen und um eine unverbindliche Ablöseauskunft zu bitten. So liegt zum Zeitpunkt der ersten ernsthaften Kaufangebote bereits eine belastbare Zahl vor, mit der sich sofort weiterarbeiten lässt, statt erst dann mit der Bank in Kontakt zu treten, wenn ein Käufer schon ungeduldig auf eine Rückmeldung wartet.

 

Ihr nächster Schritt bei einer laufenden Finanzierung

 

Zusätzliche Informationen zu unserem Team liefert die Seite Über Andreas Biel. Unser Ratgeber für Verkäufer liefert weitere Hintergründe, potenzielle Käufer informieren sich in unserem Ratgeber für Käufer. Aktuelle Objekte finden Sie in unserer Immobilienübersicht auf CENTURY 21 Immo-BIEL Gifhorn. Kommt statt eines Verkaufs auch eine Zwischenvermietung infrage, beraten wir Sie ebenso zum Thema Vermieten. Nehmen Sie über unsere Kontaktseite Kontakt zu uns auf.

Verkauf trotz Restschuld klären

Wir rechnen mit Ihnen durch, was ein Verkauf finanziell tatsächlich bedeutet.