HIGHLIGHT: Gastronomiefläche im LUZIFERTURM- Ein besonderes Schmuckstück mit historischem Wert!

72160 Horb am Neckar

199.500 €

#Zum Verkauf#hospitality_pt

Überblick

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Objektnummer: C21_STSE_47573

Zimmer: 3 Zimmer

Provision: 3.57% inkl. MwSt.

Beschreibung

Historisches Schmuckstück zum Kauf!

Sie wollen Eigentümer einer ganz besonderen Immobilie werden oder suchen für Ihre Gastronomie ein besonderes und aussergewöhnliches Ambiente ? Dann ist dieses historische Schmuckstück ganz bestimmt das was Sie sich immer erträumt haben!

Der LUZIFERTURM, auch Ihlinger Tor genannt, ist eines der ältesten Historischen Denkmäler der Stadt Horb. Das Stadttor an der Neckarstraße diente nämlich einst als Gefängnis für sogenannte Hexen, die von Luzifer besessen waren.

Lage

Mit einer der schönsten Stadtsilhouetten Deutschlands liegt Horb a.N. malerisch am Lauf des oberen Neckars im Südwesten Baden-Württembergs nur etwa 50 km von Stuttgart entfernt und ist als grosse Kreisstadt die größte Stadt des Landkreises Freudenstadt. Alleine durch seine seit über 20 Jahren gepflegte handfeste Tradition, den Horber Ritterspielen, lockt Horb am Neckar jährlich rund 30.000 Besucher aus ganz Baden-Württemberg in seine Altstadt, um eines der größten mittelalterlichen Schauspiele Deutschlands zu bestaunen. Das Ihlinger Tor oder auch LUZIFER-TURM genannt, von dem man weiß, dass es einst für die der Hexerei beschuldigten Frauen als Gefängnis diente, gewährt Einlass in diese schöne Altstadt, die mit ihrer über 900-jährigen Geschichte auch ganzjährig ein beliebtes und bedeutendes Ausflugsziel darstellt.

Sonstige Angaben

Gerne stellen wir Ihnen das Objekt im Zuge einer Besichtigung vor. Sämtliche Angaben zu diesem Objekt dienen einer ersten Information. Das Exposé zu diesem Angebot und die darin gemachten Angaben in Wort, Bild und Werten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Wert-und Maßangaben sind lediglich ca.-Werte. CENTURY 21 Seng & Co. Immobilien übernimmt keine Haftung für die vorliegenden Angaben. Alle Angaben beruhen auf uns vorliegenden Informationen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen. Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet uns, mit Erstkontaktaufnahme Ihre vollständigen Kontaktdaten aufzunehmen. Daher können wir nur Anfragen bearbeiten, die Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer enthalten. Hierfür bitten wir höflichst um Ihr Verständnis. Mit Ihrer Erstkontaktaufnahme erhalten Sie von uns auch die Information zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht. Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Anfrage, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung zur Terminvereinbarung.

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