Kein Lärm, kein Stress, wenig Nachbarn – klingt gut?
83301 Traunreut
400.000 €
Überblick
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Objektnummer: C21_AHUB_42369
Zimmer: 5 Zimmer
Grundstücksfläche: 825 m²
Wohnfläche: 182 m²
Provision: 3.57% inkl. MwSt.
Beschreibung
Diese gepflegte Doppelhaushälfte in Nunhausen bei Traunreut bietet auf 182 m² Wohnfläche und einem großzügigen Grundstück von 825 m² ein gemütliches Zuhause, welches vielleicht schon bald Ihres sein kann.
Mit insgesamt 5 Zimmern, 2 Badezimmern, einem Balkon und einem gemütlichen Kamin überzeugt das Haus durch seinen traditionellen Charme und einen funktionalen Grundriss. Der weitläufige Garten bietet viel Platz für Ihre Ideen und lädt zum Entspannen und Verweilen ein.
Energieausweis
Lage
Die Doppelhaushälfte befindet sich am Rande von Traunreut, in einer ruhigen und naturnahen Umgebung. Die direkte Umgebung ist ländlich geprägt mit nur wenigen angrenzenden Nachbarn. Traunreut selbst liegt nur wenige Autominuten entfernt. Das Angebot der Stadt reicht von vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten und Schulen bis hin zu Freizeitangeboten, die sowohl für Familien als auch für Sportbegeisterte interessant sind. Eine hervorragende medizinische Versorgung, große Betriebe mit zahlreichen Arbeitsplätzen sowie eine aktive Stadt sind nur einige der vielen positiven Merkmale von Traunreut. Durch die Bundesstraße, als auch die Autobahn in der Nachbarstadt Traunstein, ist Traunreut überregional hervorragend an München und Salzburg angebunden.
Sonstige Angaben
Das Haus wird im Rahmen eines Bieterverfahrens verkauft. Interessenten haben die Möglichkeit, bis zum 15. Juli 2025 Gebote per E-Mail abzugeben. Im Rahmen des unverbindlichen Bieterverfahrens behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein eingereichtes Angebot angenommen wird. Hinweis: Einige der abgebildeten Räume wurden digital möbliert (Digital Staging), um das Nutzungspotenzial der Immobilie zu veranschaulichen. Die dargestellten Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen sind nicht Bestandteil des Kaufgegenstandes und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.