SPEKTAKULÄRES GRUNDSTÜCK MIT OFFENEM MEERBLICK UND BAUGENEHMIGUNG IN ISTRIEN
52000 SKITACA
166.040 €
Überblick
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Objektnummer: C21_JOHW_46233
Grundstücksfläche: 1186 m²
Provision: 3.57% inkl. MwSt.
Beschreibung
Willkommen in der idyllischen Umgebung von Skitača, wo dieses exklusive Baugrundstück auf Sie wartet.
Geplant ist der Bau einer modernen zweigeschossigen Villa mit 260 m² Wohnfläche, die Ihnen luxuriöses Wohnen auf höchstem Niveau bietet.
Genießen Sie den direkten Zugang zu einem 50 m² großen Infinity-Pool, der Ihnen einen unverbaubaren Meerblick gewährleistet.
Die Villa verfügt über eine durchdachte Raumaufteilung mit großen, lichtdurchfluteten Räumen, Fußbodenheizung und Klimaanlage in allen Bereichen für höchsten Komfort.
Lage
Skitača ist ein kleines Dorf im südlichsten Teil der Halbinsel Labin an der Ostküste Istriens / Kroatiens und der höchste Punkt dieser Region.
Sonstige Angaben
Gerne stellen wir Ihnen das Objekt im Zuge einer Besichtigung vor. Sämtliche Angaben zu diesem Objekt dienen einer ersten Information. Das Exposé zu diesem Angebot und die darin gemachten Angaben in Wort, Bild und Werten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Wert-und Maßangaben sind lediglich ca.-Werte. CENTURY 21 Adriatic Immobilien übernimmt keine Haftung für die vorliegenden Angaben. Die Aufteilung entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrissskizzen (unverbindliche Illustration). Alle Angaben beruhen auf uns vorliegenden Informationen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen. Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet uns, mit Erstkontaktaufnahme Ihre vollständigen Kontaktdaten aufzunehmen. Daher können wir nur Anfragen bearbeiten, die Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer enthalten. Hierfür bitten wir höflich um Ihr Verständnis. Mit Ihrer Erstkontaktaufnahme erhalten Sie von uns auch die Information zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht. Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Anfrage, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung zur Terminvereinbarung. Die aufgeführte Provision ist verdient und fällig gemäß § 652 BGB 1-2.