Exklusive, sonnendurchflutete Doppelhaushälfte mit traumhaftem Garten!

68794 Oberhausen-Rheinhausen

679.000 €

Diese Immobilie wurde bereits verkauft
#Zum Verkauf#Haus

Überblick

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Objektnummer: C21_JEWE_38891

Zimmer: 6 Zimmer

Grundstücksfläche: 351

Wohnfläche: 200

Provision: 3.57% inkl. MwSt.

Beschreibung

Dieses wunderschöne und exklusive Doppelhaus wird Sie begeistern - ganz sicher! Treten Sie ein und überzeugen sich selbst von dieser Ausnahmeimmobilie!

Energieausweis

Endenergieverbrauch
86.70 kWh/(m²·a)
Energieeffizienzklasse
C
Energieausweisart
Verbrauchsausweis
Baujahr
2001
Heizungsart
Zentralheizung
Wesentlicher Energieträger
Gas
86,70 KWH/ (M²*A)
A++ABCDEFGH
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
>250

Lage

Die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen ist die nordwestlichste Gemeinde im Landkreis Karlsruhe und besteht aus den beiden Ortsteilen Oberhausen und Rheinhausen. Freundlich und hilfsbereit sind die Eigenschaften, die Menschen in Oberhausen-Rheinhausen auszeichnen. Ob Kinder, Jugendliche oder Senioren, sie alle fühlen sich hier wohl. In kirchlich getragenen Kindergärten haben Kleinkinder die Möglichkeit, vielfältige und fördernde Aktivitäten wahrzunehmen. Schulanfänger und Jugendliche genießen ein ausgezeichnetes Schulangebot mit modernsten Lerninhalten. Programme, Vorträge und Kurse für alle Altersklassen sorgen für ein harmonisches Miteinander und stärken das WIR-Gefühl. Das Haus selbst befindet sich in einem gehobenen und gleichzeitig ruhigen Wohngebiet in bester Nachbarschaftsumgebung.

Sonstige Angaben

Gerne stellen wir Ihnen das Objekt im Zuge einer Besichtigung vor. Sämtliche Angaben zu diesem Objekt dienen einer ersten Information. Das Exposé zu diesem Angebot und die darin gemachten Angaben in Wort, Bild und Werten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Wert-und Maßangaben sind lediglich ca.-Werte. CENTURY 21 Welter Immobilien übernimmt keine Haftung für die vorliegenden Angaben. Die Aufteilung entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrissskizzen (unverbindliche Illustration). Alle Angaben beruhen auf uns vorliegenden Informationen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen. Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet uns, mit Erstkontaktaufnahme Ihre vollständigen Kontaktdaten aufzunehmen. Daher können wir nur Anfragen bearbeiten, die Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer enthalten. Hierfür bitten wir höflich um Ihr Verständnis. Mit Ihrer Erstkontaktaufnahme erhalten Sie von uns auch die Information zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht. Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Anfrage, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung zur Terminvereinbarung. Die aufgeführte Provision ist verdient und fällig gemäß § 652 BGB 1-2.