Helle und gemütliche 2-Zimmer-Wohnung im Betreuten Wohnen „Hirsch“ in Oberhausen
68794 Oberhausen-Rheinhausen
182.000 €
Überblick
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Objektnummer: C21_DMUL_30658
Zimmer: 2 Zimmer
Wohnfläche: 52.93 m²
Provision: 3.57% inkl. MwSt.
Beschreibung
ÜBER DIE WOHNUNG
Diese gemütliche und praktisch geschnittene 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss der betreuten Wohnanlage Seniorenwohnpark „Hirsch“ in Oberhausen-Rheinhausen.
Beim Betreten der Wohnung gelangen Sie zunächst in den Windfang mit Platz für Ihre Garderobe. Rechter Hand befindet sich direkt das geräumige Tageslichtbad mit Dusche - selbstverständlich alles senioren- und behindertengerecht.
Energieausweis
Lage
Die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen ist die nordwestlichste Gemeinde im Landkreis Karlsruhe und besteht aus den beiden Ortsteilen Oberhausen und Rheinhausen. Freundlich und hilfsbereit sind die Eigenschaften, die Menschen in Oberhausen-Rheinhausen auszeichnen. Ob Kinder, Jugendliche oder Senioren, sie alle fühlen sich in der Gemeinde wohl. In kirchlich getragenen Kindergärten haben Kleinkinder die Möglichkeit, vielfältige und fördernde Aktivitäten wahrzunehmen. Schulanfänger und Jugendliche genießen ein ausgezeichnetes Schulangebot mit modernsten Lerninhalten. Programme, Vorträge und Kurse für alle Altersklassen sorgen für ein harmonisches Miteinander und stärken das WIR-Gefühl. Senioren haben allerlei Möglichkeiten abwechslungsreicher Freizeitgestaltung, ob zuhause oder als Bewohner des Seniorenhauses St. Klara. Im Vordergrund stehen dabei vor allem Geselligkeit und Erholung.
Sonstige Angaben
Gerne stellen wir Ihnen das Objekt im Zuge einer Besichtigung vor. Sämtliche Angaben zu diesem Objekt dienen einer ersten Information. Das Exposé zu diesem Angebot und die darin gemachten Angaben in Wort, Bild und Werten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Wert-und Maßangaben sind lediglich ca.-Werte. CENTURY 21 Welter Immobilien übernimmt keine Haftung für die vorliegenden Angaben. Die Aufteilung entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrissskizzen (unverbindliche Illustration). Alle Angaben beruhen auf uns vorliegenden Informationen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen. Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet uns, mit Erstkontaktaufnahme Ihre vollständigen Kontaktdaten aufzunehmen. Daher können wir nur Anfragen bearbeiten, die Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer enthalten. Hierfür bitten wir höflich um Ihr Verständnis. Mit Ihrer Erstkontaktaufnahme erhalten Sie von uns auch die Information zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht. Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Anfrage, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung zur Terminvereinbarung. Die aufgeführte Provision ist verdient und fällig gemäß § 652 BGB 1-2.