Schickes Einfamilienhaus + Gewerbe auf einem Grundstück in Munster!
29633 Munster
485.000 €
Überblick
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Objektnummer: C21_MAAN_48909
Zimmer: 4 Zimmer
Grundstücksfläche: 1405 m²
Wohnfläche: 138 m²
Provision: 3.57% inkl. MwSt.
Beschreibung
Zum Verkauf steht ein gepflegtes Einfamilienhaus mit vielseitig nutzbarer Praxis-, Büro- oder Ausstellungsfläche in ruhiger Lage im Mischgebiet. Das im Jahr 1999 erbaute Objekt überzeugt durch seine flexible Nutzung, ein angenehmes Wohnambiente und einen traumhaft angelegten Garten.
Energieausweis
3D Tour
Lage
Munster bietet eine hervorragende Infrastruktur mit allen Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Ärzten, Schulen sowie einem breiten Sportangebot und zahlreichen sozialen Einrichtungen. Die Autobahn ist in ca. 20 Minuten erreichbar, die Städte Hannover, Hamburg und Bremen jeweils in etwa einer Stunde.
Sonstige Angaben
Gerne stellen wir Ihnen das Objekt im Zuge einer Besichtigung vor. Sämtliche Angaben zu diesem Objekt dienen einer ersten Information. Das Exposé zu diesem Angebot und die darin gemachten Angaben in Wort, Bild und Werten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Wert-und Maßangaben sind lediglich ca.-Werte. CENTURY 21 Krieger Immobilien übernimmt keine Haftung für die vorliegenden Angaben. Die Aufteilung entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrissskizzen (unverbindliche Illustration). Alle Angaben beruhen auf uns vorliegenden Informationen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen. Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet uns, mit Erstkontaktaufnahme Ihre vollständigen Kontaktdaten aufzunehmen. Daher können wir nur Anfragen bearbeiten, die Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer enthalten. Hierfür bitten wir höflich um Ihr Verständnis. Mit Ihrer Erstkontaktaufnahme erhalten Sie von uns auch die Information zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht. Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Anfrage, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung zur Terminvereinbarung. Die aufgeführte Provision ist verdient und fällig gemäß § 652 BGB 1-2