Behaglich wohnen im Herzen der Kurstadt

61231 Bad Nauheim

950 € / Monat

Warmmiete

Diese Immobilie wurde bereits vermietet
#Zur Miete#Wohnung

Überblick

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Objektnummer: C21_FAKR_22056

Zimmer: 3 Zimmer

Wohnfläche: 74

Kaltmiete: 750 €

Nebenkosten: 200 €

Warmmiete: 950 €

Kaution: 2.250 €

Beschreibung

Sie suchen die ganze besondere Wohnung im Herzen der Kurstadt von Bad Nauheim, mit unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum und Blick ins Grüne! Dann haben wir genau das passende Traumobjekt für Sie!

Energieausweis

Endenergieverbrauch
127.30 kWh/(m²·a)
Energieeffizienzklasse
D
Energieausweisart
Verbrauchsausweis
Baujahr
1905
Heizungsart
Zentralheizung
Wesentlicher Energieträger
Gas
127,30 KWH/ (M²*A)
A++ABCDEFGH
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75
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225
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Lage

Stadt Bad Nauheim Die Kur- und Gesundheitsstadt Bad Nauheim hat ca. 31000 Einwohner und liegt 25 km nördlich von Frankfurt. Als Kurort genoss Bad Nauheim um 1900 Weltrang. 2010 war Bad Nauheim Gastgeber der Landesgartenschau. Das Wahrzeichen und wichtigstes Baudenkmal der Stadt ist der Sprudelhof. Der riesige Gebäudekomplex ist um drei heiße Heilquellen gruppiert und beherbergt zum Teil reich verzierte Badezimmer, darunter luxuriöse Fürstenbäder. Der Sprudelhof mit seinen Gebäudekomplexen zählt zu einer der größten zusammenhängenden Jugendstilanlagen Europas. Das Bild Bad Nauheims wird geprägt von einem Ensemble gut erhaltener Jugendstil-Bauten. Der historische Kurpark mit Seen und altem Baumbestand bildet das innerstädtische Erholungsareal. Die gemütliche Innenstadt lädt zum Bummeln und Verweilen in einem der zahlreichen Cafés und Restaurants ein. Neben weiteren Attraktionen bietet Bad Nauheim eine ganze Reihe von Freizeitmöglichkeiten und Veranstaltungen, so dass Jung und Alt auf Ihre Kosten kommen. Die Gesundheitsversorgung vor Ort ist hervorragend. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten sind in großer Zahl vorhanden. Eine Vielzahl gastronomischer Möglichkeiten runden das Angebot ab.

Sonstige Angaben

++ Wichtige Information: Neue Spielregeln für Mieter ++ Wer zahlt bei Abschluss eines Wohnungsmietvertrags die Provision für den Immobilienberater? Bislang stellte sich die Frage eigentlich nicht. In den allermeisten Fällen war es der Mieter, der üblicherweise zwei Monats-Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer an den Berater zahlen musste. Jetzt gilt: Wer bestellt, der bezahlt – der Provisionsanspruch des Immobilienberaters wird sich deshalb vornehmlich an den Vermieter richten, da der Auftrag an den Immobilienberater in aller Regel vom Wohnungseigentümer ausgeht. Aus diesem Grund sind wir in der Regel immer vom Vermieter schriftlich beauftragt. Für diesen arbeiten wir im Auftrag, aus diesem Grund richten wir uns dabei immer an die Wünsche und Vorgaben unseres Auftraggebers. Deshalb wird kein Besichtigungstermin stattfinden ohne, dass die notwendigen und geforderten Unterlagen von Ihnen nicht vollständig bei uns eingegangen sind. Eine Information zu den benötigten Unterlagen und der weiteren Vorgehensweise, senden wir Ihnen nach Erhalt Ihrer Anfrage umgehend zu.