Besonderer Altbaucharme trifft auf großzügiges Wohnen – 4 -Zimmer-Wohnung in Jugendstilvilla
61231 Bad Nauheim
1.250 € / Monat
Warmmiete
Überblick
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Objektnummer: C21_CMUL_50305
Zimmer: 4 Zimmer
Wohnfläche: 105 m²
Kaltmiete: 1.000 €
Nebenkosten: 250 €
Warmmiete: 1.250 €
Kaution: 3.000 €
Stellplatz: 70 €
Beschreibung
Diese tolle 4 -Zimmer-Wohnung überzeugt durch ihre großzügige Raumaufteilung, helle Wohnbereiche und den besonderen Charme einer stilvoll sanierten Jugendstilvilla.
Das Treppenhaus mit historischen Mosaikböden und Echtholzdielen unterstreicht den Charakter des Hauses. Innerhalb der Wohnung sorgt der zentral gelegene Flur für eine angenehme und praktische Verbindung der einzelnen Räume.
Lage
Die Wohnung befindet sich in einer attraktiven und zentralen Lage von Bad Nauheim. Die gewachsene Umgebung bietet eine sehr gute Infrastruktur und kurze Wege zu zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Geschäften des täglichen Bedarfs sowie Cafés und Restaurants. Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut. Der Bahnhof Bad Nauheim ist schnell erreichbar und bietet komfortable Verbindungen in die umliegenden Städte sowie in die Rhein-Main-Region. Durch die gute Verkehrsanbindung sind auch Friedberg, Gießen und Frankfurt am Main bequem erreichbar. Für Erholung und Freizeit bietet Bad Nauheim zahlreiche Möglichkeiten. Der weitläufige Kurpark, historische Anlagen und die charmante Innenstadt mit ihren vielfältigen Angeboten verleihen dem Standort eine besondere Wohn- und Lebensqualität. Die Lage verbindet somit zentrale Erreichbarkeit, eine hervorragende Infrastruktur und ein angenehmes Wohnumfeld mit dem besonderen Flair der Kurstadt Bad Nauheim – ideal für alle, die kurze Wege und eine hohe Lebensqualität schätzen.
Ausstattung
- 4 Zimmer - 2 großzügige Schlafzimmer - Großzügiges Wohnzimmer mit Zugang zum Esszimmer - Separates Esszimmer - Separate Küche, ohne Einbauküche - Tageslichtbad mit Badewanne - Zentraler Flur - 3 Balkone - Stilvolle Jugendstilvilla - Garage
Sonstige Angaben
++ Wichtige Information: Hinweise für Mieter ++ Wer zahlt bei Abschluss eines Wohnungsmietvertrags die Provision für den Immobilienberater? Bislang stellte sich die Frage eigentlich nicht. In den allermeisten Fällen war es der Mieter, der üblicherweise zwei Monats-Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer an den Berater zahlen musste. Jetzt gilt: Wer bestellt, der bezahlt – der Provisionsanspruch des Immobilienberaters wird sich deshalb vornehmlich an den Vermieter richten, da der Auftrag an den Immobilienberater in aller Regel vom Wohnungseigentümer ausgeht. Aus diesem Grund sind wir in der Regel immer vom Vermieter schriftlich beauftragt. Für diesen arbeiten wir im Auftrag, aus diesem Grund richten wir uns dabei immer an die Wünsche und Vorgaben unseres Auftraggebers. Deshalb wird kein Besichtigungstermin stattfinden ohne, dass die notwendigen und geforderten Unterlagen von Ihnen nicht vollständig bei uns eingegangen sind. Eine Information zu den benötigten Unterlagen und der weiteren Vorgehensweise, senden wir Ihnen nach Erhalt Ihrer Anfrage umgehend zu.