BIETERVERFAHREN I 240m² Wohnfläche I 9 Zimmer I Sanierungsbedürftig

83342 Peterskirchen

1 €

#Zum Verkauf#Haus

Überblick

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Objektnummer: C21_PALA_49130

Zimmer: 9 Zimmer

Grundstücksfläche: 190

Wohnfläche: 240

Provision: 3.57% inkl. MwSt.

Beschreibung

Diese Immobilie wird im Rahmen eines Bieterverfahrens angeboten und richtet sich an Käufer, die das außergewöhnliche Potenzial dieses Hauses erkennen und ihre eigene Vision verwirklichen möchten.

Dieses Reiheneckhaus aus dem Baujahr 1900 bietet mit ca. 240 m² Wohnfläche viel Platz und zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für Familien, Mehrgenerationenwohnen oder individuelles Wohnen mit historischem Charakter. Die Immobilie befindet sich in renovierungsbedürftigem Zustand und bietet dadurch großes Potenzial zur persönlichen Verwirklichung.

Energieausweis

Endenergieverbrauch
194.00 kWh/(m²·a)
Energieeffizienzklasse
F
Energieausweisart
Bedarfsausweis
Baujahr
1900
Heizungsart
Zentralheizung
Wesentlicher Energieträger
Öl
194,00 KWH/ (M²*A)
A++ABCDEFGH
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
>250

Lage

Die Immobilie befindet sich in ruhiger dörflicher Lage mit guter Infrastruktur. Ein EDEKA-Markt befindet sich nur ca. 40 Meter entfernt und ermöglicht kurze Wege für den täglichen Einkauf. Auch die Verkehrsanbindung ist attraktiv: Die Autobahn A94 ist in nur ca. 10 Fahrminuten erreichbar und bietet eine gute Verbindung in Richtung München, Passau, sowie in die umliegenden Städte und Regionen. Dadurch eignet sich die Lage ideal für Pendler sowie für Familien, die ruhiges Wohnen mit guter Erreichbarkeit verbinden möchten.

Sonstige Angaben

Ablauf des Bieterverfahrens: Offene Besichtigung: Interessenten können die Immobilie im Rahmen eines gemeinsamen Besichtigungstermins kennenlernen. Gebotsabgabe: Nach erfolgter Besichtigung besteht die Möglichkeit, ein schriftliches Kaufpreisangebot einzureichen. Auswertung: Die eingegangenen Angebote werden dem Verkäufer zur Entscheidung vorgelegt. Das Bieterverfahren bietet Interessenten die Möglichkeit, den Wert dieser besonderen Immobilie individuell einzuschätzen und ihr persönliches Angebot abzugeben. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, das höchste Gebot anzunehmen. Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich durch notarielle Beurkundung zustande.